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Bestattungs- und Grabarten

Das Angebot der Bestattungs- und Grabarten ist heute sehr vielfältig. Generell unterscheidet man zwischen der Erd- und der Feuerbestattung (Einäscherung/Kremation). Die Beisetzung der Urne bzw. der Asche kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Formen und informieren Sie über die besonderen Möglichkeiten auf den Friedhöfen in Spenge und der Region.

Erdbestattung

Hierbei wird der Verstorbene in einem Sarg, der nach der Trauerfeier in die Erde hinabgelassen wird, bestattet. Bezüglich der Grabformen stehen zur Auswahl:

  • Wahlgräber: Diese können im Sterbefall oder zu Lebzeiten persönlich ausgewählt werden, eine Verlängerung der Ruhefrist ist möglich.
  • Reihengräber: Diese werden der Reihe nach vom Friedhofsamt vergeben. Eine Verlängerung der Ruhefrist (30 Jahre) ist nicht möglich. Im Vergleich zum Wahlgrab ist diese Form kostengünstiger.

Die Möglichkeit einer Dauergrabpflege ist bei allen Grabarten gegeben.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung bedeutet die Einäscherung des Verstorbenen in einem Sarg im Krematorium. Die Asche des Verstorbenen wird in die Kapsel einer ausgesuchten Schmuckurne gefüllt. Die Trauerfeier kann am Sarg stattfinden oder im Rahmen der Urnenbeisetzung. Grundsätzlich stehen als Grabarten zur Verfügung:

  • Urnenwahlgräber: Diese können im Sterbefall oder zu Lebzeiten persönlich ausgewählt werden, eine Verlängerung der Ruhefrist ist möglich.
  • Urnenreihengräber: Diese werden der Reihe nach vom Friedhofsamt vergeben. Eine Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich. Im Vergleich zum Wahlgrab ist diese Form kostengünstiger.

Die Ruhezeit für Urnen beträgt im Urnenreihengrab stets 30 Jahre. Eine Dauergrabpflege kann auf allen gestaltbaren Gräbern durchgeführt werden, wenn Sie dies wünschen.

Seebestattung

Die Seebestattung ist mit einer Einäscherung verbunden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salzstein der See übergeben. Die Angehörigen können die maritime Zeremonie auf dem Schiff begleiten.

Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten der Nord- oder Ostsee – oder auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.

www.dsbg.de

Die Baumbestattung

Hierbei wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Die Unternehmen FriedWald® und RuheForst® haben sich auf Baumbestattungen spezialisiert. In besonders ausgesuchten Waldarealen finden hier die Verstorbenen ihre letzte Ruhe. Eine Grabpflege durch die Angehörigen ist nicht erforderlich. Inzwischen gibt es jedoch auch einige Friedhöfe, die die Baumbestattung anbieten.

www.friedwald.de

www.ruheforst.de

Besondere Grabarten in Spenge

Reihengemeinschaftsgrabstätten (für Sarg- und Urnenbeisetzungen) werden vom Friedhofsträger unterhalten. Jede Grabstelle wird mit einer Grabplatte oder einer Gemeinschaftsstele versehen, die Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen enthält. Blumenschmuck kann an der Stele niedergelegt werden. Die Grabstätten, die mit Grabplatte ausgestattet sind, werden mit Rasen oder Bodendeckern bepflanzt.

Reihengemeinschaftsgrabstätten als Partnergrabstätte (für Sarg- und Urnenbeisetzungen) werden als Doppelgrab in Funktion einer Partnergrabstätte vergeben. Der Friedhofsträger übernimmt die Anlage und die Instandhaltung. Die Grabstelle wird mit einer Grabplatte ausgestattet, die Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen enthält. Eine jahreszeitliche Blumendekoration ist hier möglich.

Die Reihengemeinschaftsgrabstätten als Partnergrabstätten an den Teichen auf dem Spenger Friedhof (für zwei Urnen) werden mit einheitlichen Stelen oder Spiegelkissen ausgestattet, die Vor- und Nachnamen sowie Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen enthalten. Auch hier kann die Gestaltung durch jahreszeitlichen Blumenschmuck erfolgen.

Baumgräber (Urnenbeisetzungen) auf den Friedhöfen können als Einzel- oder Partnergrabstätte genutzt werden. Der Friedhofsträger sorgt für die Anlage und die Instandhaltung. Auf jede Grabstelle wird ein Findling gesetzt. Eine Gedenktafel enthält Namen, Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen.

Das Sternenkinderfeld ist ein Ort, an dem Fehl- oder Totgeburten beerdigt werden. Die Gestaltung der Grabstelle, die eine besondere Symbolik widerspiegelt, soll den Eltern Trost spenden.

Diamantbestattung

Die sogenannte Diamantbestattung setzt ebenfalls die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Entstehungsbedingungen für Edelsteine werden so nachgestellt, dass aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff ein einzigartiger Diamant wird, der auch als Schmuck getragen werden kann. Diese Bestattungsform bietet damit eine besondere Art der Trauerbewältigung. Die für die Kreation des Diamanten nicht benötigte Asche muss, wie bei der Feuerbestattung, beigesetzt werden.

www.algordanza.de

Kolumbarium

Diese Bestattungsform hat eine lange Tradition und steigt seit einigen Jahren wieder in ihrer Beliebtheit. Die Urnen der Verstorbenen werden in einer Urnenwand, die aus übereinander angebrachten Urnennischen besteht, beigesetzt. Die Grabpflege entfällt. Die Urnenkammern können mit Blumen, Bildern oder anderen Erinnerungsgegenständen individualisiert werden. 

Naturbestattung

Im benachbarten Ausland, z. B. in der Schweiz und in den Niederlanden, sind auch weitere Formen der Naturbestattung möglich. Auch hierbei ist die Einäscherung Voraussetzung. Als Möglichkeiten stehen Bergbach-, Almwiesen-, Fluss- oder Felsenbestattungen zur Verfügung. Die Asche wird dort verstreut oder, bei der Felsenbestattung, in der Urne an einem Felsen beigesetzt. Gerne informieren wir Sie zu den Einzelheiten.

Urne mit nach Hause nehmen?

Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof. Im benachbarten Ausland (z. B. in den Niederlanden) gibt es eine solche Regelung nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss sie bestattet werden.